Fahrradleasing

Das Dienstwagenprinzip gilt auch für Fahrräder und Pedelecs – davon können Sie doppelt profitieren.

Sie wünschen sich ein neues Fahrrad, möchten aber nicht auf einen Schlag die Summe für Ihr Traumrad oder -pedelec ausgeben? Ihr Arbeitgeber kann helfen: Das Dienstwagen-Privileg (die sogenannte 1-Prozent-Regelung) gilt seit Ende 2012 gleichberechtigt für Fahrräder und Pedelecs. Demnach können Firmen ihren Mitarbeitern statt eines Autos zu ähnlichen Konditionen auch ein Dienstfahrrad oder -pedelec anbieten. Von der Möglichkeit profitieren Sie gleich zweifach:
 
  • Über den Leasingzeitraum zahlen Sie per Gehaltsumwandlung eine monatliche Rate für Ihr Wunschrad, sprich: es wird Ihnen direkt vom Gehalt abgezogen. Das ist im Prinzip eine Art zinsfreie Finanzierung.
  • Sie profitieren darüber hinaus durch steuerliche Vorteile. Je nach Vertrag und Preis des Fahrrads oder Pedelecs kann sich eine Ersparnis von 15 Prozent und mehr ergeben.
Das Dienstwagen-Prinzip gilt übrigens auch für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende zu etwas anderen Konditionen.
Wir arbeiten mit unterschiedlichen Leasing-Anbietern zusammen.
Wer ein Fahrrad leasen möchte, klärt das zunächst mit seinem Arbeitgeber. Gibt dieser grünes Licht, geht es für den Arbeitnehmer zum Händler und lässt sich ausführlich beraten.

Wir arbeiten mit folgenden Leasinganbietern zusammen: